Schutzmassnahmen während Coronavirus
Nach der Wiederöffnung ab dem 27. April werden folgende Auflagen und Massnahmen von allen Sinoswiss Praxen strikt eingehalten:
1.Wir verzichten wir auf das Händeschütteln.
2.Obligate Händedesinfektion bei Eintritt in die Praxis, der Abstand im Wartezimmer ist gewährleistet.
3.Unsere Mitarbeiter tragen während der ganzen Behandlung eine Maske.
4.Nach jeder Behandlung werden alle Gegenstände und Flächen gereinigt und gelüftet.
5.Selbstverständlich werden alle